Das Sterben und der Tod eines geliebten Menschen bedeuten immer eine starke seelische und körperliche Belastung, die man durchstehen muss. Oft fällt es schwer, klare Gedanken zu fassen, es scheint einem schier den Boden unter den Füßen wegzuziehen.
Soweit es uns möglich ist, begleiten wir die/den Sterbenden und auch die Angehörigen gerne in dieser schweren Zeit natürlich auch über den Tod hinaus.
Die Spendung der sogenannten Sterbesakramente (Sakrament der Versöhnung (Beichte), der Eucharistie und der Krankensalbung) ist nur möglich, wenn der Empfänger noch am Leben und (bei Beichte und Eucharistie) bei Bewusstsein ist. Wenn Sie diese wünschen, rufen Sie bitte rechtzeitig in einem der Pfarrbüros an. In dringenden Notfällen außerhalb der Bürozeiten im Pfarrbüro Heiligenwald oder bei der Gemeindereferentin Brigitte Philippi.
Möglich ist auch ein Sterbesegen, eine kleine Wort-Gottes-Feier, die auch von dem Diakon oder der Gemeindereferentin gehalten werden können.
Eine sehr gute Begleitung in den letzten Wochen zu Hause bietet auch der Ambulante Hospiz Dienst Neunkirchen an. Startseite | Ambulantes Hospiz St. Josef Neunkirchen (hospiz-nk.de)
Sollte der Todesfall schon eingetreten sein, können Sie sich ebenfalls bei uns melden, damit ein/e SeelsorgerIn der Gemeinde mit Ihnen bei dem/der Verstorbenen betet und ihn/sie noch einmal segnet. Teilen Sie diesen Wunsch gegebenenfalls auch dem/der Bestatter/in mit, so dass diese sich mit uns in Verbindung setzen und wir zeitnah zu Ihnen kommen, wenn der/die Verstorbene noch bei Ihnen zu Hause bzw. im Pflegeheim ist.
In der Regel setzen sich die Angehörigen nach dem Tod eines Menschen mit dem Bestattungsinstitut in Verbindung. Sie besprechen die Art der Bestattung und den Termin für die Beisetzung. Die Angehörigen entscheiden, ob sie ein Sterbeamt (Eucharistiefeier) in der Kirche -in der Regel vor der Trauerfeier in der Friedhofshalle- wünschen. Das Bestattungsinstitut klärt den Termin mit der Zivilgemeinde, meldet sich bei uns und leitet die Kontaktdaten weiter, damit die Seelsorger sich mit den Angehörigen in Verbindung setzen können. Die Beisetzungen werden in unserer Pfarrei gehalten von:
- Pfarrer Joachim Schneider
- Diakon Helmut Ritterböck
- Gemeindereferentin Brigitte Philippi
Sie melden sich vor der Beisetzung und besprechen mit Ihnen unter anderem auch die Gestaltung der Trauerfeier.
Die Pfarrgemeinde ist eine Gemeinschaft und so betrifft auch der Tod eines Menschen die Pfarrei. Das drückt sich darin aus, dass ein Aushang an unseren Kirchen den Mitchristen mitteilt, dass jemand aus der Pfarrei verstorben ist und wann er oder sie beigesetzt wird. Die Glocken läuten zeitnah nach dem Tod, verkünden hörbar den Tod und laden ein zum Gebet für den/die Verstorbene/n. Auch in den Gottesdiensten wird für die Verstorbenen gebetet.
Wenn die Angehörigen es wünschen, feiern wir nach ca. 6 Wochen das 30er-Amt und nach einem Jahr ein Jahrgedächtnis. Dies muss aber speziell angemeldet werden. Das kann auch über die Bestatter geschehen.
Es liegt bei den Angehörigen, ob am Vorabend der Beisetzung in der Pfarrei ein Totengebet oder auch ein Rosenkranzgebet stattfindet.